1. Anmeldung und Bestätigung
  2. Zahlung des Reisepreises
  3. Leistungen, Leistungsänderungen
  4. Rücktritt durch den Kunden
  5. Rücktritt durch den Anbieter
  6. Umbuchung
  7. Haftung/ Haftungsbeschränkung
  8. Versicherungen
  9. Mitwirkungspflicht des Reisenden
  10. Ansprüche aus dem Reisevertrag
  11. Einreisebestimmungen
  12. Information zu Luftfahrtunternehmen
  13. Teilnahmeerlaubnis
  14. Gerichtsstand
  15. Allgemeines

 

1. Anmeldung und Bestätigung

a) Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem B.B.L. e. V. (im Folgenden als Anbieter bezeichnet) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich mit dem Formular der verbindlichen Anmeldung im Reisekatalog, per Fax oder auf elektronischem Wege erfolgen.

b) Hat der Kunde die Reise über unsere Homepage gebucht, werden wir die Buchung kostenfrei stornieren, wenn innerhalb von 14 Tagen der Rücktritt von der gebuchten Reise angezeigt wird.

c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Anbieters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Anbieters vor. An dieses ist er für die Dauer von zehn Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist des Anbieters die Annahme durch ausdrückliche Erklärung bzw. konkludenten Verhalten wie Anzahlung oder Restzahlung bekundet.

d) Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung des Anbieters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem Personensorgeberechtigten zu bestätigen. Der Anmeldende steht für die Vertragsverpflichtungen aller Mitreisenden ein, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt wird.

2. Zahlung des Reisepreises

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Reisepreissicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB ist innerhalb von 21 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung wird 20 Tage vor Reisebeginn auf das in der Reisebestätigung genannte Konto fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als 20 Tage vor Reisebeginn, wird der gesamte Reisepreis fällig. Die Reiseunterlagen werden ca. 14 Tage vor Reiseantritt erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich zugesandt. Sicherungsscheingeber ist das Jugendhaus Düsseldorf, Carl-Mosterts-Platz 1, 40477 Düsseldorf.

3. Leistungen, Leistungsänderungen

a) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt wird, richten sich die wechselseitig geschuldeten Leistungen allein nach der in der jeweiligen der Buchung zugrundeliegenden, aktuellen, im Reisekatalog enthaltenen Leistungsbeschreibungen sowie der sonstigen Reiseunterlagen (Anmeldung und Bestätigung).

b) Die im Reisekatalog enthaltenen Angaben sind für den Anbieter bindend. Der Anbieter behält sich jedoch in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2 BGB-Info-VO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren werden. Insbesondere betrifft dies die Erhöhung des Reisepreises wegen Treibstofferhöhungen (Flug/Bus).

c) Änderungen oder Abweichungen von den im Einzelnen beschriebenen Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

d) Der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle von erheblichen Änderungen einer Reiseleistung wird der Anbieter gegebenenfalls eine kostenfreie Umbuchung oder einen kostenfreien Rücktritt anbieten.

e) Im Falle von erheblichen Änderungen einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, eine mindestens gleichwertige Reise zu verlangen, wenn der Anbieter dazu in der Lage ist. Der Kunde hat diese Forderung unmittelbar nach der Erklärung des Anbieters geltend zu machen.

4. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungs-gründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Anbieter. Tritt der Kunde ohne vorherige Rücktrittserklärung von der Reise zurück, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt. Im Falle des Rücktritts des Kunden kann der Anbieter Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalisierter Stornokosten verlangen: bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, vom 59. - 40. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises, vom 39. - 21. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, vom 20. - 7. Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises, ab dem 6. Tag vor Reisebeginn sowie bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlichen anderweitigen Verwendungen des Anbieters der Reiseleistungen. Bis zum Reisebeginn kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Teilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Teilnehmer dem Anbieter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Bei Zahlung einer Reiserücktrittspauschale in Höhe von 13 Euro bei Anmeldung der Reise entstehen bis zum Anreisetag bei Krankheit, Kuraufenthalt, Eintreten von Erwerbslosigkeit des Teilnehmers oder des Personensorgeberechtigten keine Kosten bei einer Stornierung. Wir empfehlen den Abschluss dieser Pauschale. Macht der Anbieter eine pauschalisierte Entschädigung gemäß Ziffer 4 geltend, ist der Teilnehmer gleichwohl berechtigt, dem Anbieter die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Bei vorzeitigem Beenden der Reise kann keine Teilrückerstattung erfolgen.

5. Rücktritt durch den Anbieter | Der Anbieter kann vom Reisevertrag zurücktreten:

a) Wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

b) Der Anbieter ist bis 21 Tage vor Reiseantritt berechtigt, die Veranstaltung wegen Nichterreichen der jeweilig ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Die Mindestteilnehmerzahlen sind in den Einzelangeboten angegeben. Der eingezahlte Reisepreis wird dem Teilnehmer in voller Höhe erstattet.

c) Der Anbieter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich stört, sodass eine weitere Teilnahme für den Anbieter und/oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Anbieter steht in diesen Fällen der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben.

d) Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben im Übrigen unberührt. Bei groben Verstößen (z. B. Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwillige Sachbeschädigung) kann der Anbieter auch einen sofortigen Ausschluss von der Reise aussprechen. Entstehende Kosten gehen zulasten des Kunden.

6. Umbuchung

Eine Änderung, Umbuchung des Reisetermins, des Reiseziels, des Abfahrtortes oder der Beförderungsart ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn möglich. Die Kosten betragen dafür 10 EUR. Bis zum Reisebeginn ist es bei Inlandsreisen möglich, dass eine andere Person in den Reisevertrag eintritt. Für das Ausstellen der Reiseunterlagen (z. B. durch Verlust) fallen pauschal 10 EUR Gebühren an.

7. Haftung/Haftungsbeschränkung

a) Der Anbieter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

b) Die vertragliche Haftung des Anbieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der Anbieter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist.

c) Die deliktische Haftung des Anbieters hinsichtlich Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

8. Versicherungen

Der Teilnehmer ist während der Reise Unfall- und Haftpflicht versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung und bei Reisen ins Ausland eine Auslandskrankenversicherung. Auf die Möglichkeit eines Abschlusses einer Reiserücktrittspauschale wird ausdrücklich hingewiesen.

9. Mitwirkungspflicht des Reisenden

Unterlässt es der Teilnehmer bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber dem Anbieter (Veranstalter) anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche stellen. Die Anzeige, in der die Mängel beschrieben und um Abhilfe nachgesucht wird, darf nur gegenüber den örtlichen Reiseleitern und, sofern diese nicht erreichbar sein sollten, gegenüber dem Anbieter erfolgen. Die Reiseleiter des Anbieters sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

10. Ansprüche aus dem Reisevertrag

Der Teilnehmer muss Ansprüche aus dem Reisevertrag innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Anbieter (Aktion Ferienspaß des B.B.L. e. V.) geltend machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden.

a) Die vertraglichen Ansprüche des Kunden nach § 651 c bis 651 f BGB verjähren innerhalb eines Jahres beginnend mit dem vertraglich vorgesehenen Tag des Reiseendes.

b) Ausgenommen sind Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Diese Ansprüche verjähren nach 2 Jahren.

c) Bestehen zwischen dem Kunden und dem Anbieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umständen, so ist die Verjährung gehemmt. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach Ende der Hemmung ein.

11. Einreisebestimmungen

Der Anbieter steht dafür ein, Staatsangehörige, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Auf die Erfordernisse für Angehörige eines anderen Staates wird der Anbieter hinweisen, sofern die Zugehörigkeit der Teilnehmer zu einem anderen Staat erkennbar ist. Der Anbieter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, wenn der Kunde den Anbieter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dieser hat die Verzögerung zu vertreten.

12. Information zu Luftfahrtunternehmen

Sollte der Reisevertrag die Beförderung mit dem Flugzeug beinhalten, wird der Reisende bei Buchung über den Namen des Luftfahrtunternehmens informiert. Sollte die Identität des Luftfahrtunternehmens zum Zeitpunkt der Reisebuchung noch nicht feststehen oder wechselt die angegebene Fluggesellschaft, wird der Reisende unverzüglich informiert, sobald diese feststeht.

13. Teilnahmeerlaubnis

Der Teilnehmer bzw. der Personensorgeberechtigte genehmigt mit seiner Unterschrift auf der verbindlichen Anmeldung die Teilnahme an allen Programmteilen. Etwaige Einschränkungen sind im Ferienpass zu vermerken.

14. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend. Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Reisevertrag mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie Personen, die nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Vollkaufleute und für Passivprozesse ist der Sitz des Anbieters. Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen.

15. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages und der Teilnahmebedingungen zur Folge.

Alle Angaben entsprechen dem Stand: 01.01.2016

Veranstalter: B.B.L. e. V., Dorfstr. 1, 14 513 Teltow; St.Nr. 046/143/02882