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Landesmitgliederversammlung
Beginn: Samstag, 2. Dezember 2023, 10:00 Uhr | Ende: Samstag, 2. Dezember 2023, ganztägig 


Liebes Mitglied,

hiermit laden wir entsprechend § 9 (1) unserer aktuellen Satzung recht herzlich zur Landesmitgliederversammlung (LMV) des Berlin-Brandenburgischen Landjugend e.V. ein.

Termin: Samstag, 02.12.2023

Zeit: 10.00 bis ca. 19.00 Uhr

Sitzungsbeginn: 10.30 Uhr

Ort: Perleberg – genauere Infos folgen.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

BBL Button Anmeldung

#Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Vorstellung und Abstimmung über die Tagesordnung
  4. Einsicht von Anträgen
  5. Ernennungen Ehrenmitgliedschaft
  6. Annahme des Protokolls der letzten Landesmitgliederversammlung 2022
  7. Bericht des Landesvorstandes für das Jahr 2022 mit Diskussion
  8. Bericht der Geschäftsführerin für das Jahr 2022 mit Diskussion
  9. Bericht der Revisionskommission für die Jahre 2021 und 2022 mit Diskussion
  10. Jahresabschlüsse 2021 und 2022 mit Diskussion
  11. Beschlussfassung über den Bericht des Landesvorstandes 2022
  12. Beschlussfassung über den Bericht der Geschäftsführerin 2022
  13. Beschlussfassung über den Bericht der Revisionskommission 2022
  14. Beschlussfassung über Änderung der Beitragsordnung
  15. Vorstellung und Beschlussfassung des Leitbildes des Verbandes
  16. Anhörung ausgeschlossener Mitglieder
  17. Erörterung der Problematik Vorstand
  18. Entlastung des Landesvorstandes für die Jahre 2021 und 2022
  19. Neuwahl des Landesvorstandes 2023-2025
  20. Neuwahl des Revisionskommission 2023-2025
  21. Vorstellung und Beschlussfassung über die Haushaltspläne des Landesverbandes

für das Jahr 2023

  1. Berichte aus den Regionen
  2. Sonstiges

Die Stimmenverteilung ist entsprechend § 9 (3) der aktuellen Satzung wie folgt geregelt: Jedes Einzelmitglied hat eine Stimme. Jugendgruppen können jeweils maximal 5 ihrer Mitglieder entsenden, die jeweils eine Stimme haben

Anträge zur Tagesordnung von Delegierten müssen schriftlich bis 22.11.2023 – Frist: 10 Tage vor Landesmitgliederversammlung - beim Landesvorstand eingereicht werden.

Anträge zum Punkt Sonstiges können bis zum Beginn der Landesmitgliederversammlung eingereicht werden.

Entsprechend § 7 (2) der Satzung verfügen nur Mitglieder über ein Stimmrecht, die ihren Jahresbeitrag gezahlt haben, also keinerlei offenen Mitgliedsbeiträge haben.

Fahrkosten werden bei Anmeldung nach Bundesreisekostengesetz erstattet.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Beutling                    

Landesvorsitzender